Einigung erzielt: Entlastung für Betriebe und Klarheit für Beschäftigte.
Wie von mehreren Medien – darunter Kronen Zeitung / die Presse / Heute.at – aktuell am 24. Juli berichtet, ist die lang diskutierte, bundesweit einheitliche Regelung zum Thema Trinkgeld nun endgültig beschlossen worden. Die Einigung bringt Rechtssicherheit für Betriebe und gleichzeitig finanzielle Entlastung für Beschäftigte.
Trinkgeld bleibt steuerfrei – Pauschalen aber verpflichtend
Laut Medienberichten bleibt Trinkgeld für Arbeitnehmer weiterhin steuerfrei – eine Forderung, die insbesondere aus Gastronomie, Friseur- und Dienstleistungsbranchen seit Monaten vehement vorgebracht wurde. Gleichzeitig treten neue, niedrigere Pauschalen für die Abgabe an die Sozialversicherung (ASVG) in Kraft.
Diese sollen künftig betragen:
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65 Euro monatlich für Mitarbeiter mit Inkasso
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45 Euro monatlich für Mitarbeiter ohne Inkasso
Die Einführung erfolgt gestaffelt ab 2026 bis 2028, danach ist eine jährliche Valorisierung vorgesehen. Wichtig für Beschäftigte: Auch bei höheren Trinkgeldern als die Pauschale bleiben zusätzliche Abgaben aus – eine klare Deckelung, die in der Branche für Erleichterung sorgt.
Generalamnestie bringt Rechtssicherheit für Betriebe
Auch für Unternehmen wurde eine tragfähige Lösung gefunden. Alle laufenden Verfahren im Zusammenhang mit Trinkgeldabgaben werden ohne Nachzahlung eingestellt. Zusätzlich kündigte der Gesetzgeber eine Generalamnestie sowie Härtefallregelungen für abgeschlossene Fälle mit besonders hohen Nachforderungen an.
Einheit statt Flickwerk
Bislang waren die Regelungen in den Bundesländern uneinheitlich. Während etwa in Salzburg und der Steiermark das tatsächliche Trinkgeld als Berechnungsbasis galt, gab es in fünf anderen Ländern bereits Pauschalen zwischen 40 und 70 Euro – jedoch ohne Inflationsanpassung. Die neue Regelung soll nun bundesweite Einheitlichkeit und Planbarkeit schaffen.
(Die Redaktion bezieht sich auf Presseveröffentlichungen und gibt keine Gewähr für Rechtssicherheit der Angaben!)