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Corona Virus

Änderung Zutrittsberechtigung in die Salons

Corona Virus

Änderung Zutrittsberechtigung in die Salons

Die Bundesinnung informiert.

Seit Sonntag reicht der Erststich nicht mehr als Zutrittsberechtigung beim Friseur aus. Erst mit einer abgeschlossenen Impfserie gilt eine erhaltene Corona-Schutzimpfung in Österreich als Nachweis im Sinne der 3-G-Regel. Bei zwei notwendigen Teilimpfungen (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca) gilt das Impfzertifikat ab dem 2. Impftermin, bei Janssen/Johnson&Johnson gilt das Impfzertifikat ab dem 22. Tag nach dem Impftermin. Wir sind gerade dabei unsere Informationen und den Aushang zu aktualisieren.

 

Credits

Bundesinnung der Friseure Österreich

Wiedner Hauptstraße 63

1045 Wien