Die Bundesinnung informiert.
Seit Sonntag reicht der Erststich nicht mehr als Zutrittsberechtigung beim Friseur aus. Erst mit einer abgeschlossenen Impfserie gilt eine erhaltene Corona-Schutzimpfung in Österreich als Nachweis im Sinne der 3-G-Regel. Bei zwei notwendigen Teilimpfungen (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca) gilt das Impfzertifikat ab dem 2. Impftermin, bei Janssen/Johnson&Johnson gilt das Impfzertifikat ab dem 22. Tag nach dem Impftermin. Wir sind gerade dabei unsere Informationen und den Aushang zu aktualisieren.