FFP2-Maskenpflicht für Mitarbeiter und Kunden
Dank der Unterstützung von Michaela Bartel, Abgeordneten zum Landtag, konnte ein Kompromiss für die Mitarbeiter erarbeitet werden: nun gilt die Maskenpflicht nicht für die geimpfte Kollegen.
Für die Kunden gilt eine Maskenpflicht-Befreiung während der INANSPRUCHNAME von Dienstleistungen, die die Maskenabnahme erfordern.