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Innung

Forderungen der Bundesinnung an die Politik

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Forderungen der Bundesinnung an die Politik

Die Bundesinnung der Friseure hat gemeinsam mit der Bundesinnung der Kosmetiker ein Forderungspapier über die WKO an die Politik gerichtet, in der Hoffnung, dass die Forderungen von der Politik berücksichtigt werden:

Angesichts der bevorstehenden weiteren Öffnungsschritte (Novelle der Öffnungsverordnung ab 1.7.2021) stellen die beiden Innungen für den Bereich der körpernahen Dienstleistungen folgende gemeinsame Forderungen auf, die seites der Wirtschaftskammer Österreich für die insgesamt annähernd 30.000 Mitgliedsbetriebe und ihren gemeinsam mehr als 23.000 Arbeitnehmer*innen in den Verhandlungen mit Nachdruck eingebracht werden sollen.

  • Die Anwendung und Gültigkeit der bewährten 3 G Regel soll sowohl für KundInnen als auch DienstleisterInnen körpernaher Dienstleister beibehalten werden.
  • Aufgrund dieser 3 G Regel hat die Pflicht zum Tragen von Masken (FFP2-, MNS-Masken) für DienstleisterInnen und KundInnen zu entfallen.
  • Entfall der m2 Grenze in den Studios sowie Salons und dadurch die Möglichkeit zur Steigerung der Kundenfrequenz in den Mitgliedsbetrieben.
  • Die Konsumation von Getränken und Speisen durch die KundInnen ist durch die 3 G Regel in Analogie zur Gastronomie in den Studios und Salons zu ermöglichen.

Wichtig aus Sicht der Bundesinnung ist der gänzliche Entfall der Maske in den Salons aufgrund der 3G Regel.

Durch die Berufsgruppentestungen besteht ohnehin schon die Möglichkeit von MNS. Es wäre also kein Erleichterung, wenn jetzt die Reduktion auf MNS erfolgt.

KommR. Wolfgang Eder
Bundesinnungsmeister

Mag. Jakob Wild
Geschäftsführer

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