Seit vergangener Woche dürfen nun endlich wieder alle Friseurinnen und Friseure in Österreich ihrer Arbeit nachgehen! Auch in Wien und Niederösterreich ist der verlängerte Oster-Lockdown beendet. Von Normalität, wie wir sie vor Ausbruch der Pandemie erlebt haben, sind wir allerdings noch weit entfernt.
Nun heißt es, das Leben und Arbeiten trotz Corona so einfach und trotzdem so sicher wie möglich zu gestalten. Endlich wurde unsere Forderung von niedrigschwelligen Eintrittstests und auch die Anerkennung der in den Schulen durchgeführten Covid-Tests bei körpernahen Dienstleistern erfüllt. Die Selbsttests unter Beaufsichtigung im Salon werden hoffentlich Erleichterung bringen und gemeinsam mit der Öffnung der Gastronomie sowie Kulturbranche die Frequenz ankurbeln.
Im Zuge dieser langersehnten Öffnung wurde nun auch die Gleichsetzung von Geimpften und Genesenen mit Getesteten umgesetzt. Das bedeutet, dass jene, die schon geimpft wurden oder von Covid genesen sind, von der Eintrittstestpflicht ausgenommen sind.
Wir bedanken uns bei allen Friseurinnen und Friseuren für ihr Durchhaltevermögen, ihre Geduld und Flexibilität, die durch die gesetzten Maßnahmen der Regierung sehr oft strapaziert worden ist.
Es ist uns als Interessenvertreter im vergangenen Jahr immer wichtig gewesen, den Spagat zwischen den geforderten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und unserem wirtschaftlichem Überleben zu schaffen.
Darum haben wir uns auch dafür eingesetzt und erreicht, dass unsere Branche immer bei den Ersten war, die nach einem Lockdown aufsperren durften. Die Möglichkeit, dass wir unter verstärken Sicherheitsmaßnahmen und mit Kurzarbeit wieder für unsere Kundinnen und Kunden da sein dürfen, war die bessere Option als gleich lange wie die Gastronomie geschlossen zu halten.
Es ist eine herausfordernde Zeit auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesinnungen und der Bundesinnung gewesen, die ihr Bestes gegeben haben, sich in diesem Spannungsfeld der Interessen um Ihre Anfragen und Anliegen zu kümmern.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass wir – soweit es die erschwerenden Umstände zulassen – bestmöglich für unsere Kundinnen und Kunden da sein dürfen und halten Sie am Laufenden zur Umsetzung der neuen Verordnung!
Mit kollegialen Grüßen
Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder