MIET-SCHÖN – Plattform für Vermieten und Mieten in der Beauty-Branche in Österreich, Deutschland und der Schweiz!

Du willst als FRISEUR, KOSMETIKER, NAGELDESIGNER, FUSSPFLEGER oder TÄTOWIERER deinen ganzen Salon vermieten? Du möchtest einen freien Platz in deinem Salon vermieten?

Auf MIET-SCHÖN kannst du deinen ganzen Salon zur Vermietung anbieten oder auch nur freie Plätze (Stuhlmiete).
Du bist auf der Suche nach einem passenden Stuhl oder gar einem ganzen Salon? Schau dich einfach durch die Anzeigen.

Deine Investition für Vermietung

6 Monate 270,- Euro netto

AKTIONSZEITRAUM 1.Mai bis 31.Juli 2024
6 Monate 159,- Euro netto

OVERHEAD-Abonnent:innen erhalten für das Service
10% Rabatt

Deine Salon-/Platzsuche

Durchstöbere die Anzeigen und finde deinen optimalen Salon/Platz.

 

FRAGEN & ANTWORTEN

MIET-SCHÖN ist eine Plattform von OVERHEAD, auf der Vermieter ganzer Salons oder von Stuhlmiete bezahlte Anzeigen aufgeben können und Suchende von ganzen Salons oder Stuhlmiete Anzeigen einsehen und Anbieter kontaktieren können.

Klick einfach auf den Button „Anzeige aufgeben“ und schon geht es los!
Wenn du die wichtigsten Infos zu deinem Salon eingegeben hast, fügst du noch ein paar aussagekräftige Fotos dazu.
Nach Prüfung deiner Angaben wird die Anzeige innerhalb von drei Werktagen freigeschaltet.

Leere Stühle bringen keinen Umsatz – volle Stühle bringen Umsatz.

6 Monate 270,- Euro zzgl. 20% MwSt.

Der Mieter muss ein aufrecht gemeldetes Gewerbe im Bereich der Vermietung nachweisen.

Ein rechtlich korrekter Mietvertrag mit allen Eventualitäten ist abzuschließen.

Es ist festzuhalten, dass es sich bei der Miete um zwei eigenständige, vollkommen selbstständige Unternehmen handelt.

  • Der Kunde muss wissen, wer im Salon sein Vertragspartner ist.
  • Die Rechnung für den Kunden wird auf Namen und Risiko des jeweiligen Selbständigen ausgestellt.
  • Die beiden bzw mehreren selbständigen Unternehmen müssen klar ersichtlich sein (Türschild, Visitenkarten, Homepage etc.).
  • Alle Selbständigen sollten einen klar abgegrenzten Bereich haben.

Die Vermietung und sonstige bezahlte Leistungen der Mieterin stellen einen Umsatz dar und sind als diese gegenüber dem Finanzamt anzugeben.

Der Mieter darf ohne Bezahlung und Vereinbarung keine Betriebsmittel der Vermieterin verwenden, sodass keine Arbeitnehmerähnliche Zusammenarbeit (versteckte Unselbständigkeit) entsteht.

Freie Arbeitszeiteinteilung: Darf die Mieterin auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten mit eigenem Schlüssel (Öffnungssystemen) Termine vereinbaren? Ja

Eigene Betriebsmittel: Durch die Bezahlung des Mietzinses für den Stuhl liegt zumindest eine Anmietung von fremden Betriebsmitteln vor. Das „Friseurwagerl“ inkl. Schere, Kämme, Handtücher, Föhn, etc. soll im Eigentum der Mieterin sein.

Eigener Kundenstock/eigene Terminvergabe: Eigenes Mobiltelefon, eigener Kalender, keine gesammelte Terminvergabe an der Rezeption.

Vertretungsmöglichkeit: Der Stuhlmieter ist nicht verpflichtet die Arbeiten selbst durchzuführen, sondern kann sich jederzeit ohne Angabe von Gründen vertreten lassen.

Ja, wenn nach außen hin klar ersichtlich ist, dass es sich um jeweils verschiedene eigenständige Unternehmer handelt.

Es ist eine Registrierkasse notwendig die es ermöglicht, dass mehrere Selbständige eigene Erfassungen mit eigenen Rechnungskreisen und Unternehmensdaten (Firmenname) durchführen können.

Nein, er hat das Recht, 24 Stunden rund um die Uhr den Mietgegenstand zu betreten und nach vertraglich festgehaltener Betriebszeit für Kunden zu nutzen.

Über Mietverträge beraten z.B. Rechtsanwälte.
Bei OVERHEAD kannst du für einen Kostenersatz von EURO 89,- einen Standard-Mietvertrag (im Dateiformat WORD) unter office@overhead.at anfordern.