In unserer Redaktion meldeten sich zuletzt zahlreiche AnruferInnen, die bei uns nachfragten, wie wir als Fachmagazin Overhead diese Situation betrachten.
Hierzu möchten wir die Aussage der Bundesinnung zitieren:
„Zur Diskussion, ob körpernahe Dienstleistungen von Friseuren, Fußpflegern, Kosmetikern, Masseuren und Nagelstudios zu Hause beim Kunden erbracht werden dürfen, vertritt die WKO die Ansicht, dass gleiche Tätigkeiten auch gleich behandelt werden sollen. Es ist nicht einzusehen, dass körpernahe Dienstleistungen im stationären Betrieb, also in den Studios verboten sind, aber deren Erbringung mobil möglich ist.
Ein Haarschnitt kann in der Regel um ein paar Tage und Wochen aufgeschoben werden. Die Unternehmer und Unternehmerinnen sowie die Kunden und Kundinnen stehen in der gemeinsamen Verantwortung, die COVID-19-Pandemie einzuschränken, daher wird empfohlen, körpernahe Dienstleistungen im Haushalt des Kunden nur in Ausnahmefällen bzw. aus medizinisch notwendigen Gründen durchzuführen.“
Zur Zeit prüft. lt. Pressemeldung, das Gesundheitsministerium die rechtliche Handhabung. Als Redaktion können wir keine rechtlich verbindlichen Aussagen treffen. Jedoch richtet sich unser Appell an alle Friseurinnen und Friseure verantwortungsvoll in dieser Gesundheitskrise zu agieren und keine gesundheitlichen Schäden zu riskieren.