Die Bundesinnung erreichte in Verhandlungen wichtige Zahlungserleichterungen für durch gestundete Beiträge. Dazu Bundesinnungsmeister KommR. Wolfgang Eder:
„Liebe Kollegen/innen!
Für Unternehmen, die ihre Abgaben aufgrund der Corona-Krise gestundet bekommen haben, gibt es jetzt weitere wichtige Erleichterungen. Wir konnten in intensiven Verhandlungen erreichen, dass die zwischen 15. März 2020 und 31. März 2021 aufgebauten Abgabenschulden flexibel in zwei Phasen und in Raten zurückgezahlt werden können. Analog zum bereits gestern im Nationalrat beschlossenen Ratenzahlungsmodell für gestundete Fiskalabgaben wurde heute auch das Modell für die Rückzahlung von gestundeten Sozialversicherungs-Abgaben im Nationalrat bestätigt.
Das Ratenzahlungsmodell verschafft den Unternehmerinnen und Unternehmern – neben der bisherigen Möglichkeit, Abgaben bis Ende März 2021 zu stunden – finanzielle Freiräume, weil ein Abbau der aufgestauten Abgaben unter den regulären Vorgaben oft nicht möglich ist.
Es ist erfreulich, dass gleiche Rahmenbedingungen für Stundungen des Fiskus und der Sozialversicherung gelten. Das erleichtert nicht nur die unmittelbare finanzielle Lage der Betriebe, sondern schafft Planungssicherheit und hilft Unternehmerinnen und Unternehmern, ihre Kraft jetzt aufs Wirtschaften fokussieren zu können. Mittel- und längerfristige Unterstützungsmaßnahmen wie diese sind daher notwendig, damit unsere Betriebe Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich halten und sichern können. Herzliche Grüße – Wolfgang Eder – Bundesinnungsmeister“.
Informationen zur Verfügung gestellt. Die Redaktion übernimmt keine rechtliche Haftung für die Richtigkeit. (Quelle: Friseur-App, Meldung vom 11. Dezember 2020)