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Maskenpflicht für Kunden ab 18.10.2021

Eine Meldung zur besseren Vorbereitung auf die Maßnahme, über eine etwaige Maskenpflicht für Kunden/innen, die wohl auf Grund der im Land Salzburg sehr ungünstigen verlaufenden Infektionszahlen verordnet wird.

Ab Montag, 18.10.2021, gilt die FFP2-Pflicht für alle Kunden in allen Handelsbetrieben sowie bei körpernahen Dienstleistern wie dem Friseur. Dies teilte Landesgesundheitsreferent Christian Stöckl am Freitag nach der Sitzung des Covid-Boards mit. Sobald eine gültige, rechtsverbindliche Verordnung vorliegt, wird eine weitere Nachricht veröffentlicht.

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