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Am 1. April 2026 treten neue Kollektivvertragslöhne für Friseur:innen in Kraft!

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Am 1. April 2026 treten neue Kollektivvertragslöhne für Friseur:innen in Kraft!

Der neue Kollektivvertrag für Friseur:innen bringt ab dem 1. April 2026 eine Gehaltserhöhung von 2,8 %.

Damit verdienen Friseur:innen monatlich bis zu rund 60 € brutto mehr als im Vorjahr. Die aktualisierte Lohnordnung für Österreich wurde bereits veröffentlicht, wobei die bestehenden Lohngruppen und Zulagen unverändert bleiben.

Konkret bedeutet das: In der Lohngruppe mit sechs Jahren Berufserfahrung steigt das Bruttogehalt auf 2.287 €, was einem Plus von 62 € im Vergleich zu 2025 entspricht.

Lehrlinge  erhalten je nach Lehrjahr zwischen 22 € und 37 € mehr pro Monat. So liegt die Entlohnung künftig im 1. Lehrjahr bei 804 €, im 2. bei 921 €, im 3. bei 1.244 € und im 4. Lehrjahr bei 1.350 €.

Lohnordnung Friseur/in, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2026

Tabelle Brutto-Netto-Löhne Friseur/in, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2026

Im Lohnabkommen haben sich neben den €-Beträgen der Löhne, der Lehrlingseinkommen und der Haararbeiterzulage, die %-Sätze im §5 A und C erhöht.

(Informationen der Redaktion beigestellt).