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Allgemeine Information

Neue Lehrabschlussprüfung für Friseur:innen – das ist ab 2027 neu!

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Neue Lehrabschlussprüfung für Friseur:innen – das ist ab 2027 neu!

Ab 1. Jänner 2027 wird die Lehrabschlussprüfung (LAP) neu aufgestellt: österreichweit einheitlich in allen neun Bundesländern, moderner gestaltet und noch stärker am praktischen Salonalltag orientiert.

Im Rahmen des Lehrberufspakets 1/2026 aktualisiert das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus insgesamt 14 österreichische Lehrberufe. Zu diesen zählt auch der Lehrberuf Friseur / Stylist.

Die wesentlichste Neuerung betrifft die praktische Lehrabschlussprüfung. Sie wird künftig in ganz Österreich einheitlich strukturiert, moderner gestaltet und noch stärker am praktischen Salonalltag ausgerichtet. Darauf verweist auch die neue Leiterin des Bundesinnungsausschusses für Berufsausbildung, Mst.in Claudia Polz-Kniewasser.

Wesentliche Bestandteile der Neuerung sind neben der einheitlichen Struktur eine neue Zwischenprüfung sowie einheitliche Prüferschulungen und Unterlagen für alle Bundesländer. Gleichzeitig setzt man auf die bewährte Zusammenarbeit mit den Prüfungsstellen, Berufsschulen, Ausbildungsbetrieben, Vorbereitungskursen und nicht zuletzt mit den Lehrlingen.

Ab wann gelten die Änderungen und wer ist davon betroffen?

Mit 1. Jänner 2027 treten die Änderungen in Kraft und werden ab diesem Zeitpunkt österreichweit in allen Bundesländern umgesetzt.

Eine Neuerung ist die Zwischenprüfung „Basiskompetenzen“, die in allen Bundesländern während der Lehrzeit – zwischen dem 15. und 24. Ausbildungsmonat – absolviert werden kann.

In die Umsetzung sind damit nicht nur die Lehrlinge selbst unmittelbar eingebunden, sondern ebenso Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und Vorbereitungskurse.

Wie sieht die neue Lehrabschlussprüfung konkret aus?

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben soll den Kandidatinnen und Kandidaten künftig möglichst viel Raum für Kreativität sowie für zeitgemäßes und praxisnahes Arbeiten gegeben werden.

An die Stelle einer umfangreichen, zusammenhängenden Prüfarbeit treten fünf eigenständige Prüfungsgegenstände:

  1. Basiskompetenzen

Dieser Prüfungsgegenstand umfasst Arbeiten am Technikkopf sowie grundlegende handwerkliche Techniken, Schönheitspflege, Nagelpflege und Rasur einschließlich der dazugehörigen Nebenarbeiten. Ergänzend dazu werden Gespräche über Arbeitstechniken, Produkte und Hygienemaßnahmen geführt.

Wurde dieser Bereich bereits während der Lehrzeit positiv abgeschlossen, muss er im Rahmen der LAP nicht erneut absolviert werden.

  1. Herrenservice

Zum Herrenservice gehören Haar- und Kopfhautpflege, Kopfmassage, Schneidetechniken wie der klassische Verlauf sowie Föhnstyling und Finish in Form eines typgerechten Stylings.

  1. Damenservice

Im Mittelpunkt stehen das Gestalten einer themenbezogenen Hochsteckfrisur und ein anlassbezogenes Event-Make-up.

  1. Farbveränderung und Haarschnitt

Bei diesem Prüfungsgegenstand stehen Farbtechniken, die Planung und zeichnerische Darstellung einer typgerechten und trendaktuellen Frisur, personalisierende Schneidetechniken sowie Styling und Finish im Mittelpunkt.

Künftig muss zur Prüfung ein ausgefülltes Farbveränderungs- und Haarschnittblatt mitgebracht werden.

  1. Kompetenzorientiertes Fachgespräch

Ein eigener Bestandteil der Lehrabschlussprüfung bleibt weiterhin das Fachgespräch. Dieses umfasst praxisbezogene fachliche Aufgabenstellungen aus dem Salonalltag.

Arbeitsabläufe rücken stärker in den Mittelpunkt

Künftig werden die Aufgaben ausdrücklich als betriebliche Arbeitsaufträge formuliert. Bewertet wird dabei nicht nur das handwerkliche Ergebnis. Auch Arbeitsplanung, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Qualitätskontrolle fließen in die Prüfung ein.

Entscheidend ist somit nicht ausschließlich, wie das Endergebnis aussieht. Die Lehrlinge müssen ebenso zeigen, dass sie Arbeitsabläufe planen, Haar und Haut fachgerecht beurteilen, Tools richtig einsetzen und ihre Arbeit sorgfältig durchführen können.

Basiskompetenzen bereits während der Ausbildung abschließen

Schon während der Ausbildung kann der Prüfungsgegenstand Basiskompetenzen vor einer dafür eingerichteten Prüfungskommission der zuständigen Wirtschaftskammer abgelegt werden.

Wird dieser Prüfungsteil positiv abgeschlossen, muss er bei der späteren Lehrabschlussprüfung nicht noch einmal absolviert werden.

Was bedeutet die Umstellung für Lehrlinge, Ausbildungsbetriebe und Schulen?

„Eine erfolgreiche Umsetzung kann nur gemeinsam gelingen“, ist Claudia Polz-Kniewasser überzeugt. Deshalb stehen die zeitnahe Information der Ausbildungsbetriebe und deren Begleitung bei der Umstellung ganz oben auf der Agenda.

Darüber hinaus sind Informationen für Berufsschulen, Präsentationen durch geschulte Innungsmitglieder, Informationsmaterialien für Betriebe und Lehrlinge sowie digitale Informationsangebote geplant.

„Natürlich bedeutet eine österreichweit einheitliche Neugestaltung auch, unterschiedliche Erfahrungen und Sichtweisen aus neun Bundesländern zusammenzuführen. Dabei sind Kompromisse notwendig. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der neuen LAP einen wichtigen Schritt setzen. Der Lehrabschluss auf NQR-Niveau 4 ist ein sichtbarer Qualifikationsnachweis und eine starke Leistung unserer jungen Fachkräfte. Gerade angesichts des Fachkräftebedarfs ist es wichtig, die Qualität und Attraktivität unserer Ausbildung weiterzuentwickeln“, so Claudia Polz-Kniewasser.

Sie betont, dass in den vergangenen Monaten von allen Beteiligten viel Zeit, Fachwissen und praktische Erfahrung eingebracht wurde. Ziel war es, eine Lösung zu entwickeln, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den Anforderungen eines modernen Friseurberufs gerecht wird.

Die wichtigsten Fakten zur neuen LAP der Friseur

Inkrafttreten: 1. Jänner 2027. LAPs, die noch im Jahr 2026 stattfinden, werden nach der bisherigen Ordnung durchgeführt.

Rechtsgrundlage: BGBl. II Nr. 196/2026

Neu: 4 praktische Kompetenzbereiche plus 1 Fachgespräch

Ziel: Mehr Praxisnähe und eine Bewertung in fünf Gegenständen. Bei einem negativen Abschluss können diese einzeln wiederholt werden.


Downloads:
BGBLA Ausbildungsverordnung Friseur / Stylist

Ergänzung 13.07.2026