Allgemeines

Wie kann man sich schützen?

  • Mehrmals täglich mit Seife Hände waschen oder desinfizieren
  • In die Armbeuge oder ein Taschentuch niesen
  • Nicht unnötig ins Gesicht fassen
  • Direkten Kontakt mit anderen Menschen – insbesondere kranken – vermeiden
  • Händeschütteln vermeiden
  • Bei Verdacht auf eine Erkrankung zuhause bleiben
  • Nicht in betroffene Gebiete reisen

Wann wird getestet:

  • Nur bei Aufenthalt in betroffenem Gebiet und Krankheitssymptomen

Kontakt bei Symptomen, Fragen etc.

  • Coronavirus-Hotline: 0800 555 621
  • Gesundheitshotline: 1450
  • Infopoint der WKO: 0590900-4352, Infopoint_Coronavirus@wko.at
  • FAQ der WKO: https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html

Arbeitgeber

Pflichten

  • Indoor-Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind untersagt
  • Keine grundsätzliche Verpflichtung zu Maßnahmen durch den Arbeitgeber, jedoch besteht Fürsorgepflicht: Information und Anweisung der Arbeitnehmer hinsichtlich Schutz und Maßnahmen

Rechte

  • Kostenersatz nach §29 Epidemiegesetz:
    • Voraussetzung: Bei behördlicher Desinfektion beschädigte und dadurch unbrauchbar gewordene bzw. vernichtete Gegenstände
    • Anspruchsberechtigter: Besitzer des Gegenstandes
    • Ersatz: Angemessene Vergütung
    • Frist: 6 Wochen nach Desinfektion, Rückstellung bzw. Vernichtung
    • Zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft, in Wien MA 40
  • Verdienstentgang nach §32 Epidemiegesetz:
    • Voraussetzung: Absonderung (z.B. Quarantäne, auch von Mitarbeitern), Betrieb von beschränktem / geschlossenem Betrieb, Berufstätigkeit in Ort mit Verkehrsbeschränkungen
    • Anspruchsberechtigter: natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften
    • Ersatz: Entschädigung nach vergleichbarem wirtschaftlichen Einkommen
    • Frist: 6 Wochen nach Aufhebung der behördlichen Maßnahmen
    • Zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft, in Wien MA 40
  • Überbrückungsfinanzierung des aws:
    • Voraussetzung: Weniger als 250 Mitarbeiter, weniger als 50 Mio. Euro Umsatz bzw. weniger als 42 Mio. Euro Bilanzsumme
    • Umfang: Möglichkeit der Überbrückungsfinanzierung von bis zu 10 Mio. Euro über 5 Jahre: 80% Besicherung durch das aws.
    • Kontakt: Tel. 01/50175-100, www.aws.at
  • Bei voraussichtlichen Gewinneinbußen ist bis 30.9. ein Antrag beim Finanzamt zur Herabsetzung der ESt-Vorauszahlungen möglich.
  • Hinweis: Bezüglich der Geltendmachung von finanziellen Hilfen oder steuerlichen Erleichterungen sollten in jedem Fall entsprechende Aufzeichnungen vorhanden sein.

Arbeitnehmer

Pflichten

  • Soweit keine besonderen behördlichen Maßnahmen:
    • Die Dienstleitung ist weiterhin normal zu erbringen
    • Kein Recht auf Fortbleiben von der Arbeit aus Angst, außer bei konkreten Gefahr einer Ansteckung (z.B. schon aufgetretener Fall im unmittelbaren betrieblichen Umfeld)
    • Kein Recht auf die Verweigerung der Bedienung bestimmter Kunden oder Zusammenarbeit mit bestimmten Kollegen
    • Kein eigenmächtiges Tragen von Schutzmasken etc. gegen den Willen des Arbeitgebers
  • Eine Erkrankung am Coronavirus muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, ebenso weitere behördlich angeordnete Maßnahmen

Rechte

  • Kostenersatz nach §29 Epidemiegesetz:
    • Voraussetzung: Bei behördlicher Desinfektion beschädigte und dadurch unbrauchbar gewordene bzw. vernichtete Gegenstände
    • Anspruchsberechtigter: Besitzer des Gegenstandes
    • Ersatz: Angemessene Vergütung
    • Frist: 6 Wochen nach Desinfektion, Rückstellung bzw. Vernichtung
    • Zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft, in Wien MA 40
  • Verdienstentgang nach §32 Epidemiegesetz:
    • Voraussetzung: Absonderung (z.B. Quarantäne), Beschäftigung in beschränktem / geschlossenem Betrieb
    • Ersatz: Das Entgelt wird vom Arbeitgeber weiter ausbezahlt, dieser erhält die Leistung vom Bund rückerstattet.
  • Betreuung von Personen:
    • Bei geschlossenem Kindergarten / geschlossener Schule:
      • Voraussetzung: Alter des Kindes erfordert Betreuung
      • Dauer: maximal eine Woche
    • Pflegefreistellung nach §16 Urlaubsgesetz

Quellen: wko.at, jusline.at