Mit der neuen Verordnung fallen zahlreiche Maßnahmen bei den körpernahen Dienstleistern.
Mit 5.3. fällt die Maskenpflicht für KundInnen und Kunden sowie MitarbeiterInnen und UnternehmerInnen.
Das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen wird jedoch empfohlen.
Link zur neuen COVID-19-Basismaßnahmenverordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_86/BGBLA_2022_II_86.html
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