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Corona-Aktuell

Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder fordert finanzielle Unterstützung aufgrund der 2G-Regelung ab 8.11.2021!

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Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder fordert finanzielle Unterstützung aufgrund der 2G-Regelung ab 8.11.2021!

Wegen der extrem gestiegenen Ansteckungen, und daraus folgend höheren Hospitalisierungen, legte die Bundesregierung am 5. November fest, dass ab 8. November bei verschiedenen Branchen, dazu auch die körpernahen Dienstleister, nur noch eine 2G-Zutrittsmöglichkeit besteht.

Bundesinnungsmeister KommR. Wolfang Eder und Bundesinnungsmeisterin KommR. Dagmar Zeibig fordern deswegen eine finanzielle Unterstützung für die Branche.

Die neuen Zugangsregeln trifft besonders die körpernahen Dienstleister so Zeibig und Eder!

Die 2G-Regelung für Kunden schließt ungeimpfte Personen vom Besuch im Friseursalon bzw. im Fuß- oder Nagelpflege-, Kosmetik-, Massage- sowie Tätowier- und Piercingstudio aus. Solch ein Betretungsverbot für große Teile der Bevölkerung bedeutet für die Betriebe neuerlich bis zu 40% Umsatzeinbußen! „Hier muss es einen umfassenden Ersatz für die betroffenen Unternehmen sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, der auf diese Rückgänge Bedacht nimmt“, betonen Zeibig und Eder.

Unverständnis über die Verschärfung herrscht zudem unter den Betrieben, hat es doch in den letzten Monaten keine Clusterbildungen gegeben. Strengere Zugangsregeln für die Körpernahen Dienstleister dürften zudem nicht dazu führen, dass sich das Geschäft aus den Salons und Studios in gänzlich unkontrollierte private Bereiche verlagert. Eine 2,5G-Regelung für Kundinnen und Kunden hätte die drohende Verdrängung von rund 40% aus den Studios und Salons wesentlich vermindert, so Zeibig und Eder.

Overhead stellt, in Abstimmung mit der Bundesinnung der Friseure, einen aktuellen Salonaushang zum Download bereit.

DA SICH DIE VORGABEN DURCH DAS ANSTEIGEN DER KRANKHEITSFÄLLE PERMAENT VERÄNDERN ÜBERNEHMEN WIR FÜR DIE ANGEFÜGTEN AUSHÄNGE KEINE GARANTIE AUF RICHTIGKEIT!

Stand zum 8.11.2021

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