Mit Einführung der Impfpflicht am 1. Februar muss ein Ende der 2G-Regelung einhergehen.
„Bei uns ist das Tragen einer FFP2-Maske ohnehin Pflicht, damit ist das Infektionsrisiko auf ein Minimum reduziert, wie eine kürzlich veröffentlichte Studie des Max-Planck-Instituts belegt“, betont Günther Plaickner, Innungsmeister der Friseure und fordert: „Mit der Impfpflicht muss die 2G-Regelung beendet werden!“ Denn auch bei den körpernahen Dienstleistern im Land führt die 2G-Beschränkung zu starken Umsatzeinbußen von 20-30 Prozent. „Da der Umsatzersatz aber erst ab einem Verlust von 40 Prozent des Umsatzes greift, müssen zahlreiche Kolleginnen und Kollegen diese Einbußen selbst stemmen“, verdeutlicht der Innungsmeister die angespannte Situation und führt aus: „Uns bleibt nur mehr die Kurzarbeit als einziges Hilfsmittel. Wir brauchen dringend bessere Unterstützungsmaßnahmen, eine Umsatzssteuersenkung von zwanzig auf zehn Prozent wäre auch für uns sehr hilfreich gewesen.“ In Anbetracht der prekären Lage, in der sich ein Großteil der Salons befindet, wäre man bereit in einem ersten Schritt eine 3G-Regelung mitzutragen, ergänzt Günther Plaickner.
Zusätzlich verliert die Branche jeden Tag Kundinnen und Kunden, die entweder Salons über der Grenze in der Schweiz besuchen oder sich zu Hause „schwarz“ die Haare schneiden lassen, spricht Plaickner den zunehmenden „Pfusch“ an. Denn in beiden Fällen gibt es keine Eintrittsbeschränkungen. „Die Rückgewinnung dieser Kund:innen wird sehr schwierig werden“, erklärt Plaickner.
Auch die Mitarbeitenden der Salons trifft die aktuelle Situation hart, vor allem die Lehrlinge wurden in den vergangenen zwei Jahren massiv in ihrer Ausbildung gebremst. „Vor allem die Lockdowns haben für Unterbrechungen in der Ausbildung gesorgt – auch wenn wir unseren Nachwuchs bestmöglich mit Hausaufgaben und Übungsbeispielen für zuhause unterstützt haben, gilt es nun viele Defizite aufzuholen“, sagt der Innungsmeister abschließend.