Die Beantragung der Kreditgarantien im Umfang von 90 bis 100 % ist seit 8.4.2020 über die Hausbank möglich. Die Registrierung beim aws für Fixkostenzuschüsse ist ab 15.4.2020 möglich.

Fixkostenzuschüsse beantragen

Im Rahmen des Corona-Hilfs-Fonds werden Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten in der Corona Krise gewährt. Vorbehaltlich korrekter Angaben müssen diese nicht rückerstattet werden.

Voraussetzungen

– Standort in Österreich
– Fixkosten müssen in Österreich operativ angefallen sein
– Umsatzverlust mindestens 40%
– Betriebe müssen zumutbare Maßnahmen setzen, um Fixkosten zu reduzieren
– Gesundes Unternehmen vor der Krise
– Nachweis, dass Unternehmen sämtliche zumutbare Maßnahmen gesetzt haben, um die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten.

Ob dies nur für Unternehmen gilt, die ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt haben und auch für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter gekündigt/ mit Wiedereinstellungsgarantie, haben, wird im Einzelfall entschieden. Hierzu gibt es widersprüchliche Aussagen.

Höhe des Fixkostenzuschusses

Die Staffelung bzw. Berechnung des Zuschusses erfolgt nach Umsatzausfall

40 – 60 % Ausfall =  25 % Fixkostenzuschuss
60 – 80 % Ausfall =  50 % Fixkostenzuschuss
80 – 100 % Ausfall =   75 % Fixkostenzuschuss

Berechnungsbeispiel der WKO:

Ihr Friseurbetrieb hat monatliche Fixkosten von 5.190 €

Dann erhalten Sie nach einem Umsatzeinbruch von mehr als 80% am Ende des Jahres  3.893 € pro Monat bezuschusst.

Was sind Fixkosten?

– Geschäftsmieten (voller/ reduzierter Mietbetrag)
– Versicherungsprämien
– Strom/ Gas/ Wasser
– Telefon/ Internet
– ein angemessener Unternehmerlohn in Höhe von maximal 2.000 € / Monat

Personalkosten sind, aufgrund anderer Maßnahmen, von Fixkosten ausgenommen!

Dauer der Übernahme

Bemessungsgrundlage sind die Fixkosten und Umsatzausfälle des Unternehmens ab dem 16. März 2020 bis Ende der Covid-Maßnahmen.

Wie geht es weiter?

Der Antrag auf einen Fixkostenzuschuss ist ab 15.4.2020 über das Online-Tool der AWS zu stellen. Die Registrierung ist bis spätestens 31.12.2020 möglich. Die Antragsstellung ist bis spätestens 31.08.2021 möglich.  Die Auszahlung erfolgt über die Hausbank in Abstimmung mit der AWS.

Sind die Zuschüsse steuerpflichtig?

Der Fixkostenzuschuss ist nicht steuerpflichtig, jedoch reduziert er die abzugsfähigen Aufwendungen im betreffenden Wirtschaftsjahr.

Mehr Infos auf:
bmf.gv.at
https://www.wko.at/service/faq-corona-hilfs-fonds.html