Wie Unternehmen bei Quarantäne-Fällen Ansprüche richtig beantragen:

Wenn Personen von der Bezirkshauptmannschaft unter Quarantäne gestellt werden, weil sie mit dem COVID-19-Virus infiziert oder ansteckungsverdächtig sind, bestehen Entschädigungsansprüche wegen des dadurch entstandenen Verdienstentganges. Voraussetzung dafür ist, dass die Behörde einen sog, Absonderungsbescheid erlassen hat. Die Entschädigung kann innerhalb von drei Monaten ab der Aufhebung der Quarantäne bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.
Aus Unternehmersicht sind zwei mögliche Szenarien zu unterscheiden:

  1. Ein Mitarbeiter wurde abgesondert.
  2. Der Unternehmer wurde selbst abgesondert.

1. Ein Mitarbeiter wurde abgesondert 
Wird ein Mitarbeiter abgesondert, hat der Unternehmer diesem den Lohn entsprechend dem Entgeltfortzahlungsgesetz auch während der Absonderung auszuzahlen. Mit der Auszahlung erwirbt der Arbeitgeber einen Anspruch auf Vergütung des während der Absonderung ausbezahlten Lohnes. Dieser Vergütungsanspruch umfasst auch den Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung.

2. Der Unternehmer wurde selbst abgesondert 
Für die Berechnung des Verdienstentganges eines unter Quarantäne gestellten selbständig Erwerbstätigen ist das auf der Website des Gesundheitsministeriums veröffentlichte Excel-Tool zu verwenden.
Gesellschafter einer Personengesellschaft (OG oder KG) gelten als selbständig erwerbstätig, wenn sie nach GSVG pflichtversichert sind.
Das ausgefüllte Excel-Sheet ist dem Antrag beizufügen, entweder ausgedruckt (bei Antragstellung in Papierform) oder als PDF (bei Antragstellung per E-Mail).
Die Richtigkeit der anhand des Tools vorgenommenen Berechnung ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen. Es empfiehlt sich, das Excel-Tool von diesem auch ausfüllen zu lassen.

Wichtig:
Die im Zusammenhang mit der Antragstellung angefallenen Kosten des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters können im Tool bis zum Höchstbetrag von EUR 1.000,- geltend gemacht werden.

Hier geht es zur Detailseite