Wie die Regierung am 17. Jänner 2021 verkündet hat, dürfen Handel, Friseure und Museen ab 8. Februar wieder öffnen.

Während Gastronomie und Hotels aller Voraussicht nach noch mindestens bis Ende März geschlossen bleiben müssen, darf der Handel ab 8. Februar wieder öffnen. Zusätzlich sollen FFP2-Masken im Handel verpflichtend eingeführt werden. Die Masken werden im Lebensmittel-Einzelhandel zum Selbstkostenpreis angeboten. Für Einkommensschwache sollen sie gratis zur Verfügung gestellt werden, kündigte Minister Anschober an.

Körpernahe Dienstleister wie Friseure, Masseure und Kosmetiker dürfen ab 8. Februar wieder aufmachen, auch hier wird voraussichtlich das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend sein . Bundeskanzler Kurz betonte in der Pressekonferenz jedoch, dass man laufend evaluieren werde, wie sich die Zahlen entwickeln. Schnellen die Neuinfektionen nach oben, könnte das bedeuten, dass die Öffnungserlaubnis wieder zurückgenommen wird.

In der Kultur wird es Abstufungen geben: Museen und Ausstellungsräume dürfen ebenfalls ab 8. Februar wieder öffnen. Theater, Oper und sonstige Veranstaltungen (wie Konzerte) bleiben weiterhin geschlossen, bzw. untersagt.

WEITERE FINANZHILFEN

Als NEUE Hilfe wird es einen sogenannten AUSFALLSBONUS geben.
Mit dieser zusätzlichen Hilfe können bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von 60.000 Euro pro Monat beantragt werden, je nach Betroffenheit des Unternehmens. „Damit geben wir allen schwer getroffenen Unternehmen mehr Luft und Liquidität, nicht nur den geschlossenen Betrieben“, so Minister Blümel.
Das bedeutet, jedes Unternehmen, das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss 800.000 gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung bis Jahresende einen solchen Antrag zu stellen.

Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats (z.B.: 16.2. für Jänner), erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst mit wenigen Klicks monatlich gestellt werden. Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000–Antrages.

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