Nach Beschluss des Gesundheitsministeriums mit den Ländern Niederösterreich, Wien und Burgenland – müssen körpernahe Dienstleister von Gründonnerstag NUN bis einschließlich 11. April geschlossen bleiben.
Das gilt ebenso für den stationären Handel. Ausgenommen sind, wie aus den bisherigen Lockwdowns bekannt, Lebensmittelgeschäfte, Banken, Trafiken und Apotheken.
Informationen zur Verfügung gestellt.
Die Redaktion übernimmt keine rechtliche Haftung für die Richtigkeit.