Wie auf der Webseite des Finanzministerium vom 14.11.2020 zu entnehmen ist, sollen Friseure 80% Umsatzersatz erhalten.
Aus dem Text der Webseite entnommen:
Umsatzersatz + für Handel und körpernahe Dienstleistungen:
Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen, sowie Umsatz- und Gewinnvoraussetzungen in den unterschiedlichen Bereichen wird es zu unterschiedlichen Ausgestaltungen kommen: Körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker werden für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt bekommen.
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