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Friseure sollen im 2. Lockdown 80% Umsatzersatz erhalten

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Friseure sollen im 2. Lockdown 80% Umsatzersatz erhalten

Wie auf der Webseite des Finanzministerium vom 14.11.2020 zu entnehmen ist, sollen Friseure 80% Umsatzersatz erhalten.

Aus dem Text der Webseite entnommen:

Umsatzersatz + für Handel und körpernahe Dienstleistungen: 
Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen, sowie Umsatz- und Gewinnvoraussetzungen in den unterschiedlichen Bereichen wird es zu unterschiedlichen Ausgestaltungen kommen: Körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker werden für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt bekommen.

Die Redaktion übernimmt keine Haftungen für die Richtigkeit der Angaben die der Webseite entnommen sind.

 

Weiterführende Informationen

Download Lockdown-Hilfe

Finanzministerium