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Start Corona Virus „Gültigkeitsdauer“ bei Eintrittstests verlängert
Corona Virus

„Gültigkeitsdauer“ bei Eintrittstests verlängert

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„Gültigkeitsdauer“ bei Eintrittstests verlängert

Seit Mittwoch, dem 10. März gibt es österreichweit eine Lockerung bei den Eintrittstests zu Friseursalons und körpernahen Dienstleistungen. Die beschlossene Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung verlängert die „Gültigkeitsdauer“ für PCR Tests von bisher 48 Stunden auf 72 Stunden. Bei Antigen-Tests gilt das negative Ergebnis weiterhin nur 48 Stunden.

Das bedeutet, die Personen, die einen PCR-Test machen, haben eine längere Zeitspanne – nämlich 72 Stunden – zwischen Testtermin und dem Termin beim Friseur. Bei einem Antigen-Test darf das negative Testergebnis nicht älter als 48 Stunden sein.

Informationen zur Verfügung gestellt.
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Credits

WKO Bundesinnung der Friseure

Wiedner Hauptstraße 65

1040 Wien