Pressekonferenz – BK Kurz 1. Februar 2021
In der Pressekonferenz vom 1. Februar verkündete BK Kurz, dass körpernahe Dienstleister, wie die Friseure, am 8. Februar wieder öffnen dürfen. Vorgeschrieben sind das Tragen von FFP2-Masken, sowie ein „Eintrittstest“. Dieser Nachweis ist ein negativer Covid-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf und für Kunden gilt, so Minister Anschober.
Weitere Maßnahmen werden in den kommenden Tagen in der neuen in Kraft tretenden Verordnung veröffentlicht.
Die Redaktion hält weiter am Laufenden.