Gesichtsvisiere gelten, nach Inkrafttreten der neuen Verordnung ab 3. November 00Uhr, nicht mehr als gültiger Maskenersatz!

Ab 03. November 00Uhr ist  eine Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Gesichtsvisiere sind daher ab sofort nicht mehr erlaubt.