Die Bundesinnung der Friseure hat gemeinsam mit der AUVA – der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt – den Evaluierungsleitfaden der Friseure aktualisiert.

Sollte ein Betrieb bereits eine Evaluierungsmappe haben, sind die Seiten 25 bis 27 (2.4. und 2.5) zu entfernen und durch die Seiten 25 bis 30 (2.4 und 2.5) des neuen Dokuments zu ersetzen.

Der neue Leitfaden – Stand August 2020 – kann hier runtergeladen werden.


Redaktion: 27. August 2020