Gefördert werden die laufenden Fixkosten aus einer operativen inländischen Tätigkeit, die bei einem Covid-19-bedingten Umsatzausfall von mindestens 30 % angefallen sind. Es können Zuschüsse für bis zu sechs zusammenhängende Monate im Zeitraum 16. Juni 2020 bis 15. März 2021 gewährt werden.
Die Förderung ist ein nichtrückzahlbarer direkter Zuschuss zur Deckung von Fixkosten.
Die Beantragung erfolgt wie für Phase 1 über FinanzOnline. Die Höhe der Umsatzausfälle und Fixkosten ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen, die auch die Beantragung vornehmen.
Die Beantragung kann ab 16. September 2020 erfolgen.
Info der WKO (PDF zum Download)
Redaktion: 27. August 2020