Song im Reel, Vorher-Nachher-Story oder ein schneller Hair-Transformation-Clip: Musik macht Social Media Inhalte lebendig. Doch für Friseursalons kann der Griff zum nächsten Chart-Hit rechtlich heikel werden.
OVERHEAD hat sich den neuen WKO-Leidfaden für Unternehmer „Musik auf Social Media rechtssicher nutzen“ genau angeschaut und zeigt euch was für Friseursalons relevant ist.
Aufgepasst bei Urheberrechts-Fragen!
Der wichtigste Punkt: Salon-Content ist meist kommerziell
Wer auf Instagram, TikTok oder Facebook Inhalte für den eigenen Salon veröffentlicht, verfolgt damit in der Regel wirtschaftliche Interessen – und zwar auch dann, wenn im Beitrag nicht unmittelbar ein Produkt oder eine Dienstleistung verkauft wird.
Das betrifft etwa Reels mit neuen Haarschnitten, Farbveränderungen, Styling-Tipps, Mitarbeiter:innen, Salon-Einblicken oder freien Terminen. Der WKO-Leitfaden stellt klar: Sobald ein Beitrag „zumindest auch der Förderung eines Unternehmens“ dient, liegt regelmäßig eine kommerzielle Nutzung vor.“
Besonders wichtig für Friseur:innen:
Das gilt auch für den persönlichen Instagram-Account. Eine selbstständige Friseurin, die auf ihrem privaten Profil ein Reel mit einem aktuellen Chart-Hit und einem Vorher-Nachher-Vergleich veröffentlicht, betreibt damit trotz „privatem“ Account kommerzielle Kommunikation.
Nur weil Instagram den Song anbietet, ist er nicht automatisch erlaubt!
Ein häufiger Irrtum: „Wenn ich den Song auswählen kann, darf ich ihn auch verwenden.“ Das stimmt nicht. Die Standard-Musikbibliotheken von Instagram, TikTok & Co. sind laut Leitfaden regelmäßig nur für private, nicht-kommerzielle Zwecke lizenziert. Die technische Verfügbarkeit eines Songs bedeutet daher nicht automatisch, dass Unternehmen ihn verwenden dürfen. Auch die automatische Copyright-Prüfung von Meta sollte nicht als Freigabe verstanden werden. Der Leitfaden berichtet sogar von Fällen, in denen problematische Musik als „safe to publish“ angezeigt wurde.
Was ist für den Salon die sichere Alternative?
Am einfachsten ist es, Musik aus der kommerziellen Musikbibliothek der jeweiligen Plattform zu verwenden. Etwa die Meta Sound Collection für Instagram und Facebook oder die TikTok Commercial Music Library für TikTok. Wichtig: Diese Lizenzen sind grundsätzlich plattformbezogen. Musik aus der Meta Sound Collection sollte daher nicht einfach für TikTok oder YouTube übernommen werden.
Auch bei Canva, CapCut & Co. gilt: Ein Song, der dort verfügbar ist – oder ein kostenpflichtiges Abo – bedeutet nicht automatisch, dass die Musik kommerziell genutzt werden darf. Entscheidend sind die konkreten Lizenzbedingungen.
Praktischer Salon-Check
Vor dem nächsten Reel kurz prüfen:
- Ist die Musik ausdrücklich für kommerzielle Nutzung freigegeben?
- Gilt die Lizenz für die gewünschte Plattform?
- Darf der Song auch für bezahlte Werbung verwendet werden?
- Darf das Video auf mehreren Plattformen veröffentlicht werden?
- Screenshot der Lizenz bzw. Freigabe speichern.
Gerade dieser letzte Punkt kann Gold wert sein: Der Leitfaden empfiehlt, die Lizenzsituation zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zu dokumentieren.
Und wenn eine Abmahnung kommt?
Nicht ignorieren, aber auch nicht vorschnell zahlen oder eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Zunächst sollten Fristen, Beitrag, Lizenznachweise und die verwendete Musik gesichert und rechtlich geprüft werden. Der Leitfaden empfiehlt, möglichst rasch rechtlichen Rat einzuholen bzw. die Servicestellen der Wirtschaftskammer zu kontaktieren.
Weiterführende Informationen:
Der vollständige Praxisleitfaden „Musik auf Social Media – rechtssicher nutzen“ wurde von der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Servicestelle „E-Commerce Service“, herausgegeben und kann über folgenden Link angefordert werden:
https://www.wko.at/noe/e-commerce/leitfaden-musik-auf-social-media-rechtssicher-nutzen
Foto Teaser von Brooke Cagle auf Unsplash









