Ab 1. Juli 2020 sollen zeitgleich mit der Anmeldung eines neuen Lehrvertrags Förderungen zur Verfügung stehen. 

Information der Bundesinnung:

Unternehmen, die zwischen 16. März und 31. Oktober 2020 Lehrlinge einstellen, erhalten pro Auszubildenden einen Bonus von 2.000 €. Das Geld soll in zwei Tranchen fließen: 1.000 € zu Beginn der Lehre, weitere 1.000 €, wenn der Lehrling nach der Probezeit behalten wird.

Die Prämie wird auch bezahlt, wenn ein Betrieb Lehrlinge während des ersten Lehrjahres aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung übernimmt. Hier wird bis einschließlich 31.03.2021 gefördert.

Antrag:

Ab 01.07.2020 steht die Förderung zeitgleich mit der Anmeldung des neuen Lehrvertrags zur Verfügung. Unternehmen, die die Lehrverträge bereits (seit 16.03.2020)  übermittelt haben erhalten den Bonus
Sollte der Lehrlinge im Zeitraum vor dem 01.07.2020 sein Lehrverhältnis begonnen haben, erfolgt die Auszahlung des Lehrlingsbonus automatisch.

  • Wenn der Lehrling sein Lehrverhältnis nach dem 01.07.2020 beginnt, kann der Antrag direkt bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen/ elektronisch über >>> Lehre Online Service <<< eingereicht werden.

Dies sind die vorläufig bekannten Förderrichtlinien, die sich ggf. noch ändern können. Wir werden Sie diesbezüglich selbstverständlich am Laufenden halten.

Die Bundesinnung der Friseure betont, dass der Lehrlingsbonus nicht durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds finanziert wird. Das bedeutet, dass hier keine Umschichtung von Arbeitgeberbeiträgen stattfindet, sondern die Finanzierung aus dem regulären Budget der Bundesregierung erfolgt.


Redaktion 9.6.2020. Z.V. gestellt.