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Start Unterstützung ENERGIEKOSTENZUSCHUSS kann ab sofort für kleine Unternehmen beantragt werden!
Unterstützung

ENERGIEKOSTENZUSCHUSS kann ab sofort für kleine Unternehmen beantragt werden!

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ENERGIEKOSTENZUSCHUSS kann ab sofort für kleine Unternehmen beantragt werden!

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

Beantragung über: https://www.energiekostenpauschale.at/

Ablauf: 
Zuerst den SELBST-CHECK machen (Menü links)
ÖNACE-Code Friseurgewerbe: 96.02-1

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