Obwohl seit der Pressekonferenz vergangenen Freitag bekannt ist, dass ab 26. Dezember 2020 die Geschäfte und auch die Friseure wieder schließen müssen, wurde der Redaktion von der Bundesinnung mitgeteilt, dass leider über die Details der geplanten Maßnahmen noch nicht informiert werden kann, weil die entsprechende Verordnung noch ausständig ist und voraussichtlich erst kommenden Mittwoch veröffentlicht wird.
Wir werden die Informationen natürlich umgehend veröffentlichen, sobald die Bundesinnung Genaueres zum geplanten Lockdown und zu den Bedingungen der Öffnung ab dem 18. Jänner 2021 erfährt.
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Verordnung zum 3. Lockdown noch ausständig
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