AGB Magazin

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Auftragserteilung
  1. Rechtsgrundlage für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste, die Auftragsbestätigung des Verlages und die Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes in dieser Reihenfolge. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, wird hievon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen
    Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Allfällige Zusatzvereinbarungen, die eine Abänderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
    darstellen, sind nur dann rechtswirksam, wenn diese Vereinbarungen in schriftlicher Form vom Verlag firmenmäßig gefertigt sind. Die mit dem Verkaufs- bzw. Kundendienstpersonal des Verlages mündlich getroffenen Absprachen, die von den vorgenannten Rechtsgrundlagen abweichen, sind für den Verlag nur rechtsverbindlich, wenn diese vom Verlag firmenmäßig schriftlich bestätigt werden.
  2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Gesamtauftrages – nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber raschestmöglich mitgeteilt.
  3. Bei telefonischer Auftragserteilung oder Auftragsänderung durch den Auftraggeber trägt der Auftraggeber das Risiko für Fehler (z.B. für Hörfehler, Satzfehler etc.) und daher hat der Auftraggeber weder einen Anspruch auf
    Minderung des Preises noch sonstige Ansprüche.
  4. Für den Inhalt und die Form der Anzeige (z.B. Nichtverletzung von Rechten Dritter) ist der Auftraggeber verantwortlich und hat diesbezüglich den Verlag klag- und schadlos zu halten. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Inserate auf Inhalt und Form zu überprüfen. Es trägt hiefür der Auftraggeber die volle Haftung und ersetzt dem Verlag jeden Nachteil, der diesem aus der Veröffentlichung des Inserates (z.B. durch Entgegnung, Beschlagnahme,
    zivil- oder strafrechtliche Verfolgung) erwächst. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gerichtliche Entscheidung über die Forderungen der dritten Seite herbeizuführen oder der Forderung nachzukommen.
  5. Der Inhalt von Beilagen, Beiheftern und Beiklebern darf sich nur auf den eigenen Geschäftsbereich des Auftraggebers beziehen. Vier Wochen vor dem Erscheinungstermin sind dem Verlag 20 Muster vorzulegen.
Auftragsabwicklung
  1. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln. Für die Aufnahme der Anzeige in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr geleistet.
  2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb von zwölf Monaten erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Der Nachlass wird nur
    gewährt, wenn die Voraussetzungen hiefür bereits bei Auftragserteilung vorhanden waren.
  3. Kann ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht zur Gänze erfüllt werden, sind Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche jeder Art gegen den Verlag
    ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat den vollen Preis zu zahlen, wenn der Auftrag mit 80 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt ist. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage
    zu bezahlen.
  4. Platzierungswünsche sind für den Verlag nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag um Erfüllung bemüht. Erscheint das Inserat an einer anderen Stelle oder in einer anderen
    Ausgabe, so kann deswegen vom Auftraggeber weder die Zahlung des vollen Preises verweigert, noch Schadenersatz verlangt werden. Es entfällt jedoch der Platzierungszuschlag.
  5. Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden als Werbung kenntlich gemacht.
  6. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Obliegt dem Auftraggeber die Beistellung der Druckunterlagen, so hat er für die rechtzeitige, geeignete und unbeschädigte Zurverfügungstellung dieser zu sorgen. Sind Mängel bei den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Auftraggeber keine Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche.
  7. Für Fehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird keine Gewähr geleistet. Wortkürzungen, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen, behält sich der Verlag vor. Der Auftraggeber hat bei Fehlern, die den Sinn des Inserates wesentlich beeinträchtigen, Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige (Wahlrecht des Verlages), aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
    wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. In Zweifelsfällen gelten die Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen.
  8. Mängel des Inserates sind vom Auftraggeber innerhalb von acht Tagen nach dem Erscheinen des Inserates zu rügen, sonstigenfalls der Auftraggeber seine etwaigen Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche verliert.
  9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch auf Kosten des Auftraggebers geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung
    zum Druck als erteilt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach dem Erscheinen der letzten Anzeige. Hinsichtlich der Aufbewahrung übernimmt der Verlag keine Haftung für die Drukkunterlagen.
  10. Satz-, Repro- und Lithokosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und hat der Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
  11. Stellt der Auftraggeber elektronische Daten zur Verfügung, übernimmt der Verlag keine Haftung für die einwandfreie drucktechnische Wiedergabe. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber gegen Kostenersatz jedoch einen Probeabzug. Im Weiteren gilt hiezu Punkt 9.
  12. Der Auftraggeber erhält nach dem Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Exemplar dieser Zeitschrift.
Storno Anzeigen
  1. Der Rücktritt des Auftraggebers von Aufträgen ist nur bis zum Anzeigenschluss möglich. Danach hat der Auftraggeber eine Stornogebühr von 15 % des Anzeigenpreises zuzüglich bereits angefallener Satz-, Repro- und
    Lithokosten zu bezahlen. Beilagen, Beihefter, Aufkleber und Umschläge können bis vier Wochen vor dem Anzeigenschluss storniert werden. Danach wird eine Stornogebühr in der Höhe von 25 % des vereinbarten
    Preises verrechnet.
  2. Kosten, die durch Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
Abonnement
  1. Ein abgeschlossenes Abonnement für das Magazin läuft 1 Jahr und verlängert sich automatisch, wenn nicht mindestens 30 Tage VOR ABLAUF schriftlich (Email oder Brief per Post) gekündigt wird. Der Verlag ist berechtigt, ohne gesonderte Information an die Abonnenten, eine jährliche Abo-Gebühren-Anpassung an die durchschnittliche  Inflation durchzuführen.
Zahlung
  1. Zu den jeweils gültigen in der Anzeigenpreisliste enthaltenen Preisen hat der Auftraggeber zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben (z.B. Anzeigenabgabe, Umsatzsteuer) zu bezahlen.
  2. Die Rechnung ist 14 Tage nach Ausstellung fällig. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber, Verzugszinsen in Höhe von 14 % p.a. zuzüglich Umsatzsteuer sowie Mahn- und Anwaltskosten zu bezahlen. Ebenso
    verpflichtet sich der Auftraggeber, die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 gemäß Verordnung des BM für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassodienste, BGBI. Nr. 141/1996 zu vergüten.
  3. Der Verlag ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit des Auftrages das Erscheinen oder weitere Anzeigen von Vorauszahlung eines Betrages und von dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand

Alle Verlagsrechnungen sind zahlbar in Wien.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.